zur Startseite zur  Seite zur Seite siehe Untermenü zum Petitionsforum Impressum:  Verein Mensch Natur e.V. Marktstraße 14 73033 Göppingen  Tel.: 07161-9519189 Homepage: © Verein Mensch Natur					Vereinsnummer: VR1462  Die Inhalte unserer Seiten wurden nach eingehender Recherche mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen wir jedoch keine Gewähr.  -  Der Verein Mensch Natur distanziert sich ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf dieser Homepage und macht sich diese Inhalte nicht zu eigen. Diese Erklärung gilt für alle innerhalb der Homepage gesetzten Links und Verweise. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.  -  Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Ab Kenntnis von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte entfernen. zur Startseite zur  Seite zur Seite siehe Untermenü zum Petitionsforum
Der Verein Mensch Natur ist gemeinnützig. Wir freuen uns über eine Spende. Gerne können Sie auch Fördermitglied bei uns werden.  Vereinskonto: Kreissparkasse Göppingen; Kontonummer: 490 446 18 Bankleitzahl:  610 500 00 IBAN: DE18 6105 0000 0049 0446 18 BIC: GOPSDE6G
VERNUNFTKRAFT - BW Die Petition ist beendet
Neue Abstandsempfehlungen der Vogelschutzwarten - Baden-Württemberg will nicht folgen Am 22. Mai 2015 wurde die Neufassung der “Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu Vogellebensräumen sowie  Brutplätzen ausgewählter Vogelarten”, kurz als Helgoländer Papier bekannt, von der Umweltministerkonferenz freigegeben. Obwohl  sie bereits 2007 verfasst wurde, haben vor allem die Umweltministerien der grün-regierten Länder die Freigabe verzögert. Das  ornithologische Fachmagazin “Der Falke” berichtet in seiner Ausgabe 07/2015, dass durch die Verzögerung Windkraftanlagen seit 8  Jahren dort gebaut wurden, wo sie nach übereinstimmender fachlicher Überzeugung nicht mehr gebaut hätten dürfen.  Die Auswirkungen von Windkraftanlagen im Wald beschreibt ein Statusreport “Windkraft über Wald” von der deutschen  Wildtierstiftung. So liegen Untersuchungen vor, dass Zugvögel von den hohen Anlagen über Wald stärker betroffen sind. Bei einer  Studie am Windpark Simmersfeld wurde ein Rückgang der Balzflüge der Waldschnepfe von bis zu 90 % beobachtet.   Dennoch wird es trotzdem noch an der Einstellung der örtlichen Naturschutzbeauftragten liegen, wie sie das Vorkommen einer  windkraftsensiblen Art, wie die Waldschnepfe oder eine Schwarzspechtpopulation gegenüber den erneuerbaren Energien bewerten.  Das Ministerium für ländlichen Raum und Verbraucherschutz in Baden-Württemberg hat daraufhin neue “Hinweise zu  artenschutzrechtlichen Ausnahmen vom Tötungsverbot bei windenergieempfindlichen Vogelarten bei der Bauleitplanung und  Genehmigung von Windenergieanlagen” herausgegeben. Bei der Planverwirklichung soll geprüft werden ob “...auf unabsehbare  Zeit unüberwindbare artenschutzrechtliche Hindernisse im Wege stehen”. Es kann dann, wenn “Vermeidungsmaßnahmen nicht  greifen, eine artenschutzrechtliche Ausnahme ... erteilt werden.”  Ausnahmegrund kann nach § 45 Abs. 7 BNatSchG ein zwingendes überwiegendes öffentliches Interesse sein. Wer letztendlich das  zwingende überwiegende öffentliche Interesse gegenüber den Genehmigungsbehörden formuliert ist vorauszusehen.  Der Verein Mensch Natur hat sich am Fitness-Check der EU zur Vogelschutzrichtlinie beteiligt  Nachdem unser Verein bereits eine Beschwerde zur Nichtbeachtung des Gemeinschaftsrechtes auf den Weg gebracht hat,  beteiligen wir uns mit der Bundesinitiative VERNUNFTKRAFT an der öffentlichen Konsultation der europäischen Kommission. Sie  soll Aufschluss geben über den „Fitnesszustand“ der Vogelschutz-Richtlinie sowie der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie. Es wird  überprüft, ob das Gemeinschaftsrecht seinen Schutzzweck erfüllt und inwieweit eine effektive und effiziente Zielerreichung eine  Anpassung erfordert.  Vom 30. April bis zum 24. Juli 2015 unterzieht die Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission die europäischen Vorschriften zum  Natur(raum)- und  Vogelschutz einem „Fitness-Test“. Weitere Details finden Sie auf der Homepage von VERNUNFTKRAFT. 
“Fitness-Test” der EU-Kommission Faktencheck zu Windkraft Windatlas 2019 kritisch gesehen
vertreten durch 1. Vorsitzende: Gerti Stiefel  -  Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Ewald Nägele
Kontakt: