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WINDATLAS
versus
REALITÄT
Eine kritische Betrachtung des überarbeiteten Windatlas 2019 von Baden-Württemberg
Im Mai 2019 wurde der neue Windatlas von der Landesregierung Baden-Württemberg veröffentlicht. Dieser soll die neue Grundlage
zur Beurteilung des Windangebots im Land bilden. Prominent vorgestellt wurde er auf dem Windbranchentag in Stuttgart.
Der Windatlas hat eine lange Geschichte. In den 1990er Jahren wurden erste Daten veröffentlicht. Die Vorgängerversion stammte
aus dem Jahr 2011. Allen Berechnungsergebnissen war eines gemeinsam: Sie bewerteten das Windangebot zu hoch.
Deshalb hat der Verein Mensch Natur den neuen Windatlas 2019 kritisch angesehen und die im Windatlas ausgewiesenen Werte mit
realen Ergebnissen verglichen. Dabei konnten wir durch Rückrechnungen anhand frei verfügbarer Daten nachweisen, dass beim
neuen Windatlas qualitativ und quantitativ unsauber gearbeitet wurde und die Berechnungen auf methodischen Fehlern aufbauen,
die weitreichende Konsequenzen haben.
Die verwendete Datengrundlage wird nicht öffentlich gemacht und kann damit keiner unabhängigen Prüfung unterzogen werden. Der
Bundesverband Windenergie hat gemeinsam mit der Firma AL-PRO als Mitglieder im Fachbeirat vermutlich ihre Interessen an einem
Ausbau der Windkraft wahrgenommen. Durch die Zusammensetzung des Fachbeirates und den Umständen der Präsentation des
neuen Windatlanten in der Öffentlichkeit wird deutlich, dass der politische Wille der Landesregierung zu einem weiteren Ausbau der
Windenergienutzung über dem öffentlichen Interesse des mündigen Bürgers an einer objektiven Analyse des Windangebots steht.
Die Landesregierung als Auftraggeber ist damit ihrer Pflicht und Verantwortung gegenüber den Landkreisen, den
Kommunen und der Bürgerschaft nicht nachgekommen, Transparenz und Objektivität der Studie zu gewährleisten.
Wir weisen nach, dass vorhandene transparente Messreihen der Windgeschwindigkeiten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) sehr
wohl für eine Ertragsprognose von Windkraftanlagen benutzt werden können, im Gegensatz zu den Behauptungen der Fa. AL-PRO
im Endbericht. Allerdings können wir auch belegen, dass mit den Daten des DWD und im Abgleich mit existierenden Ertragsdaten die
vom Windatlas prognostizierten Werte nicht erreicht werden können.
Die Berechnungen zur Häufigkeitsverteilungen der Windgeschwindigkeiten unseres Fachgremiums, mit den gemessenen Para-
metern für die Windgeschwindigkeitsverteilungen aus 28 vorhandenen Messstationen des Deutschen Wetterdienstes in Baden-
Württemberg, zeigen auf, dass der am häufigsten vorkommende Betriebszustand einer Windkraftanlage in Baden-Württemberg der
Stillstand ist.
Die Ausarbeitung "Windkraft versus Realität - eine kritische Betrachtung des überarbeiteten Windatlas 2019 von Baden-
Württemberg" kann hier heruntergeladen, oder auch über den Verein angefordert werden.
Auch steht unser Faltblatt zur schnellen Orientierung zur Verfügung.
Die ausführliche Ausarbeitung zum neuen Windatlas wird in einigen Monaten zur Verfügung stehen.
Vom Windatlas zum Windpotentialatlas
- Auswirkungen auf den Landschaftsschutz -
Der Windpotentialatlas des Umweltministeriums in Baden-Württemberg benennt die Windpotentialflächen und die darin zu er-
stellende Anzahl von Maschinen. Im Windpotentialatlas für BW werden mögliche Standorte für 20 000 Windkraftanlagen (WKA)
ausgewiesen. 12 000 werden als geeignet, ohne Restriktionen bezeichnet und 8 000 als bedingt geeignet, mit Restriktionen. Dies
suggeriert den Planern, dass 12 000 WKA förderungswürdig und frei von Restriktionen gebaut werden können.
Der Landschaftsarchitekt Ulrich Bielefeld hat sich mit den Konsequenzen auf das Schutzgut Landschaft beschäftigt. Hier geht es zu
unserer Seite mit dem Thema "Windpotential und Landschaft"
Fehlerbehaftete Datengrundlage
- Rechtliche Relevanz bei der Abwägung der Belange -
Dass eine vorgegebene Datenlage im Falle einer Falsifizierung rechtliche Konsequenzen für die Abwägung der Belange nach sich
ziehen kann, darauf verweisen die Rechtsanwälte für Verwaltungsrecht Dr. Rico Faller und Julia Stein von der Anwaltskanzlei
Cammerer und Lenz in Karlsruhe. In Ihrer Ausarbeitung nehmen sie Bezug zu einschlägigen Urteilen und machen deutlich, dass
fehlerhafte Voraussetzungen und Erhebungen zur Darstellung der Windhöffigkeit im Themenkomplex zur Abwägung weitreichende
Konsequenzen nach sich ziehen können.
Unter folgendem Link kann die Ausarbeitung "Zur rechtlichen Einordnung des Windatlas Baden-Württemberg 2019" heruntergeladen
werden
vertreten durch 1. Vorsitzende: Gerti Stiefel - Verantwortlicher gemäß § 55 Abs. 2 RStV: Ewald Nägele
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